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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON BEASTICX

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Drohne Vision und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Beasticx hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für alle Verträge zwischen Beasticx und dem Auftraggeber.

§ 1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen Beasticx und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Beasticx zustande. Angebote sind freibleibend.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Drohne Vision und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

Drohne Vision verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechung von Beasticx. Beasticx ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Beasticx sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Drohne Vision in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

Beasticx ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Beasticx berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

20% (mindestens 100€) der vereinbarten Vergütung als Anzahlung zum Vertragsabschluss

Die Gesamt- bzw. Restsumme ist vor Bereitstellung der Aufnahmen zu leisten. Beasticx behält sich ein Einbehalten der Aufnahmen bis zum Zeitpunkt der Zahlung vor.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§ 4 Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Beasticx zu leisten:

a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Beasticx bleibt vorbehalten.

b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete und ggf. anfallende Gebühren für Gehmigungen sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.

c. gestaffelt in Tagen vor Leistungsbeginn sind zu zahlen:

– bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 30%

– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50%

– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%

– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%

– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 100%

– oder bei Nichtantritt 100%.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Beasticx ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Beasticxn.Bereits voll oder anteilig bezahlte Rechnungen werden als Gutschein ausgestellt.

Im Fall eines Rücktritts aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Auftraggeber ebenfalls nach der oben genannten Staffellung für den Umsatzausfall zu haften.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Beasticx im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.

Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.

Für jeden Fall des Rücktritts von Beasticx wird die Haftung von Prime Evens gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Drohne Vision zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Beasticx als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Beasticx für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 6 Haftung

Die Haftung von Beasticx gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Beasticx herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Beasticx und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Beasticx grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Der Leistungsnehmer verpflichtet sich dazu alle Genehmigungen für einen Aufstieg abzusprechen, Genehmigungen einzuholen oder Beasticx damit zu beauftragen die Rechte für einen Aufstieg einzuholen. Sollte dies nicht geschehen sein, verpflichtet sich der Leistungsnehmer zur vollen Übernahme ggf. aufkommender Strafen. Falls die aufkommenden Strafgelder zunächst durch Beasticx beglichen werden, kann Drohne Vision die Strafgelder zu voller Höhe zzgl. 15% / mindestens 150,00 € netto Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

Bei einem Leistungsangebot von Beasticx mit erhöhtem Risiko kann Beasticx die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Beasticx verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Beasticx als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

Soweit Beasticx im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Beasticx von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Beasticx gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Beasticx übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Beasticx von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern Beasticx gegenüber erhoben werden.

Drohne Vision haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegt.

Im Schadensfalle an eingesetzter Technik oder an anderem Equipment, welches durch Beasticx eingebracht wurde, wird der Auftraggeber zur Haftung herangezogen. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht durch den Auftraggeber direkt, sondern durch das Einwirken eins anwesenden Dritten (z.B. Gast) entstanden ist.

Beasticx gibt keine Schönwettergarantie. Das Risiko von Veränderungen und Einflüssen des Wetters auf die Möglichkeiten des Aufstiegs und Qualität der Aufnahmen trägt der Auftraggeber.

§ 7 Miete

Soweit Beasticx Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Beasticx sind der Wiederbeschaffungswert sowie alle erforderlichen Beschaffungen und Reparaturen zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes (vor Schaden) zugrunde zu legen.

Beasticx kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

Beasticx behält es sich vor, eine Kaution in variabler Höhe, mindestens 50€, zu erheben. Die Kaution steht im Verhältnis zum Beschaffungswert der vermieteten Objekte.

Die Miete von Anhängern und Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Verhalten unserer Mieter. Es gelten die gesetzlichen Richtlinien einer Fahrzeugvermietung. Im Schadensfall im Mietzeitraum oder im Schadensfall am gemieteten Gegenstand greift die Versicherung des Mieters.

§ 8 Vermittlungsleistung

Beasticx haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Beasticx von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit Beasticx als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Beasticx hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Drohne Vision so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Beasticx vermittelt worden. Beasticx hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Beasticx gezahlt hätte.

Ist Beasticx im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

Beasticx bietet seinen Kunden, welche einen DJ buchen, einen “Prime DJ-Ausfallschutz”. Im Rahmen des Ausfallschutzes verpflichtet sich Beasticx dem Kunden für den Fall des Ausfalles eines DJs, welcher im Auftrag von Beasticx arbeitet, einen Ersatz-DJ zu stellen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, soweit es Möglich ist. Beasticx gibt auf diese Service-Leistung keine Garantie. Sollte es durch höhere Gewalt, z.B. durch die Kürze der Zeit bis zur Veranstaltung nicht möglich sein einen anderen DJ zu stellen, kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen Beasticx stellen und ist verpflichtet die ihm in Rechnung gestellte Summe an Beasticx zu zahlen.

Der Subunternehmer verpflichtet sich im Auftrag von Beasticx zu arbeiten und alle Anweisungen nach bestem Gewissen umzusetzen. Der Subunternehmer arbeitet auf eigene Verantwortung. Der Subunternehmer verpflichtet sich, keine Absprachen zwischen ihm und Beasticx an Dritte oder an den Kunden weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem Umpfang der Gage sowie Absprachen zwischen Beasticx und dem Subunternehmer. Sollte der Subunternehmer gegen diese Vorschriften verstoßen, kann Beasticx ihm einen Schadensersatz von Pauschal 1000,00€ in Rechnung stellen.

§ 9 Medien

1. Beasticx behält sich vor, sämtliche Medien, welche während der Erbringung der Leistung durch Beasticx erstellt oder durch Dritte bereitgestellt werden sowie ggf. Logos des Leistungsnehmers frei für eigene und werbliche Zwecke zu verwenden. Gleichzeitig behält sich Beasticx das Recht vor, die erbrachten Leistungen in Bild und Ton festzuhalten. Wenn dies vom Leistungsnehmer nicht gewollt ist, muss dies bei Vertragsschluss im Vertrag oder Kostenvoranschlag festgehalten werden. Bei nachträglichen Einwänden liegt die Entscheidung voll bei Beasticx, ob die Medien auch bei Einspruch weiter für werbliche Zwecke verwendet oder auf Wunsch des Leistungsnehmers entfernt werden.

2.Bereitstellung der Aufnahmen: Die Aufnahmen werden digital als Downloadlink auf einem Google Drive bereitgestellt. Die Dauer der Bereitstellung erfolgt nach Absprache oder Kapazität. Mindestdauer der Bereitstellung sind 7 Tage.

3.Die Veröffentlichung der Medien erfolgt in der Haftung der Auftragnehmer / des Veröffentlichenden. Beasticx übernimmt keine Haftung.

§ 10 Gewährleistung

Beasticx steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Beasticx ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Beasticx nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für Beasticx erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Beasticx begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Beasticx unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Beasticx nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Beasticx von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 11 Konkurrenzschutz

Die von Beasticx eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die Beasticx zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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